Studienunterstützung
Die Studienunterstützung soll studienbezogene Kosten ausgleichen, die durch andere Förderungsmaßnahmen nicht abgedeckt werden können.
Wer kann dieses Stipendium beantragen?
Studierende und Absolvent_innen ordentlicher Studien, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt. Voraussetzung ist ein günstiger Studienverlauf bei sozialer Notlage.
Formulare für Ansuchen werden nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem BMBWF per E-Mail übermittelt.
Kontakt
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Abteilung III/6
Minoritenplatz 5, 1010 Wien